

Kartenausgabe Kraftwerk Kirchbichl
Mo bis Fr von 8-11 Uhr Tel.050607 24228
Krimbacher Walter
Fangbestimmungen für Tageskartenlizenz
Preis € 29.-
Fischen mit lebendem Köderfisch, Drilling und Zwilling ist verboten!
Bei Verwendung von Tiroler Hölzl oder Bleidraht dürfen maximal drei Einzelhaken verwendet werden.
Das Anlegen von Futterplätzen sowie das Anfüttern ist verboten!
Es darf nur eine Rute mit einem System - max 3 Einzelhaken oder 3 Nymphen eingesetzt werden.
Weiteres ist das Spinnfischen (Blinkern Wobbler,usw.) mit Einzelhacken erlaubt.
Entnahme von 5 Stück Edelfische pro Tag, davon 2 Stück Rutten.
Im Umgehungsgerinne Nord dürfen max. 2 Stück Edelfische entnommen werden,die gesamte Entnahme pro Tag
darf 5 Stück Edelfische inkl. 2 Stück Rutten jedoch nicht übersteigen.
Das Fischen auf Rutten ist bis auf weiteres bis 23:00 Uhr gestattet.
Der Fang ist sofort in die Fangliste einzutragen.
Untermassige Fische sind in den Fluss zurückzusetzen und ebenfalls in die Fangliste einzutragen.
Die Aufsichtsfischer sind ermächtigt, die weidgerechte Ausübung der Fischerei und die Durchführung der Fangaufzeichnung zu kontrollieren.
Revierbeschreibung
Von der Mündung des Unterwasserkanas des Kraftwerkes Kirchbichl in den Inn (siehe Tafeln) bis zur Gemeindegrenze Kufstein/Ebbs ca.60 Meter unterhalb der Einmündung des Kaisertalbaches in den Inn (siehe Tafeln) ohne Zuflüsse und künstliche Gerinne.
Beim Einstieg der Fischwanderhilfe unterhalb der Wehranlage des Kraftwerkes Langkampfen ist das Fischen im gekennzeichneten Bereiches nicht gestattet.
Fangbestimmungen für Halbtageskartenlizenz ab 13 Uhr
Preis € 21.-
Fischen mit lebendem Köderfisch, Drilling und Zwilling ist verboten!
Bei Verwendung von Tiroler Hölzl oder Bleidraht dürfen maximal drei Einzelhaken verwendet werden.
Das Anlegen von Futterplätzen sowie das Anfüttern ist verboten!
Es darf nur eine Rute mit einem System - max 3 Einzelhaken oder 3 Nymphen eingesetzt werden.
Weiteres ist das Spinnfischen (Blinkern,Wobbler,usw.) mit Einzelhacken erlaubt.
Entnahme von 3 Stück Edelfische pro Tag, davon 2 Stück Rutten.
Im Umgehungsgerinne Nord dürfen max. 2 Stück Edelfische entnommen werden,die gesamte Entnahme pro Tag
darf 3 Stück Edelfische inkl. 2 Stück Rutten jedoch nicht übersteigen.
Das Fischen auf Rutten ist bis auf weiteres bis 23:00 Uhr gestattet.
Der Fang ist sofort in die Fangliste einzutragen.
Untermassige Fische sind in den Fluss zurückzusetzen und ebenfalls in die Fangliste einzutragen.
Die Ausichtsfischer sind ermächtigt, die weidgerechte Ausübung der Fischerei und die Durchführung der Fangaufzeichnung zu kontrollieren.
Revierbeschreibung
Von der Mündung des Unterwasserkanas des Kraftwerkes Kirchbichl in den Inn (siehe Tafeln) bis zur Gemeindegrenze Kufstein/Ebbs ca.60 Meter unterhalb der Einmündung des Kaisertalbaches in den Inn (siehe Tafeln) ohne Zuflüsse und künstliche Gerinne.
Beim Einstieg der Fischwanderhilfe unterhalb der Wehranlage des Kraftwerkes Langkampfen ist das Fischen im gekennzeichneten Bereiches nicht gestattet.
Einschränkungen:
Bachforelle
Regenbogenforelle
Rutten
Bachsaibling
Wildkarpfen
27
30
45
27
--
1. März - 30. September
1. März - 31. Dezember
1. April - 30. November
1. April - 30. September
ganzjährig geschont
Für die nicht aufgelisteten Fischarten gelten die Bestimmungen des Tiroler Fischereigesetzes.
Petri Heil !